Mittlerer Schulabschluss

Wer die 10. Jahrgangsstufe eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums erfolgreich besucht hat oder das Abschlusszeugnis einer entsprechenden Real- oder Wirtschaftsschule besitzt, hat damit den mittleren Schulabschluss.

Für Schüler, die die 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium besucht, aber keine Vorrückungserlaubnis erhalten haben, gibt es verschiedene Wege zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses, wie z. B. die Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium, an der Realschule, an der zweistufigen Wirtschaftsschule oder im M-Zug der Hauptschule.

Eine Übersicht über sämtliche Wege zum mittleren Bildungsabschluss finden Sie  hier (pdf-Dokument) zum Herunterladen.