Fragen zum Kauf eines iPads
- iPad ab 10. Generation mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10'' Displaygroße
Unsere Empfehlung:iPad 10. Generation, Wi-Fi, 64 GB - digitaler Eingabestift
Unsere Empfehlung: Apple Pencil oder Logitech Crayon - Schutzhülle nach eigener Wahl
- einfache, günstige Kopfhörer (z.B. In-Ear-Kopfhörer mit Kabel und USB-C-Anschluss oder entsprechender Adapter für USB-C auf Klinke)
- Einbindung in das zentrale Gerätemanagement, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“ ist verpflichtend
Wir empfehlen darüber hinaus:
- Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
Optional:
- Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
- Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, diese muss jedoch nicht ständig mitgenommen werden.
Hinweis: Ein günstiges Modell aus dem freien Zubehörmarkt, ggf. auch in der Hülle integriert, ist oftmals ausreichend.
Für die Schule ist ein iPad mit 64 GB ausreichend und wird auch von uns empfohlen, auch die mäßige private Nutzung (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. umfangreiche Spiele, Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Fotografie/Bildbearbeitung, Download von Filmen/Serien auf das Gerät) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.
Für die schulische Nutzung ist das normale iPad ab der 10. Generation sehr gut geeignet. Sofern Sie sich für ein anderes Gerät entscheiden möchten (iPad Air oder iPad Pro) müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein: Mindestens 64 GB Speicher, mindestens 10“ Bildschirmdiagonale, nicht älter als zwei Jahre. (Das iPad mini kommt daher nicht infrage.)
Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?".
Hinweis: Gebraucht gekaufte Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. "Refurbished"-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers. (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“)
Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich überall im Fachhandel gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"
Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner ACS auf der Seite http://gym-eckental.tabletklasse.de/ (Das Passwort wird Ihnen über den Elternbrief mitgeteilt) erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt ohne zusätzliche Gebühren.
Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an - gleichwohl handelt es sich um ein Angebot mit freiwilliger Teilnahme. Sollten Sie ablehnen, dass ihr Kind mit einem iPad lernt, kann es mit „normalen“ Heften in einer iPad-Klasse unterrichtet werden.
Das von uns empfohlene iPad 10. Generation (64 GB) kostet aktuell ca. 369 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (35 € bis 120 € je nach Modell) und eine Schutzhülle (ab 15 €) an. Für die Einbindung in das schulische Gerätemanagement sind ggf. ca. 26 € Gebühr zu bezahlen (außer beim Gerätekauf über ACS). Die Softwarelizenz für das zentrale Management der Geräte kostet ca. 22 € je Schuljahr.
Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und private Zwecke nutzen, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Eine finanzielle Förderung ist u. U. möglich, siehe "Fragen zur finanziellen Förderung".
Fragen zur finanziellen Förderung
Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 20.06.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens ein Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ bei Ratenkauf beachten!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Ablauf der Antragsstellung:
- Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift + Hülle. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Geräteversicherung, Schutzfolie) dürfen nicht mit angegeben werden.
- Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk "Zahlung eingegangen" oder "Die Rechnung wurde bereits bezahlt"), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von ACS ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf bei ACS nur die Rechnung einzureichen ist.
- Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
- Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen
Die exakten rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung und Förderfähigkeit können Sie HIER nachlesen, u.a. gilt:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 20.06.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens ein Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ bei Ratenkauf beachten!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Hier bestehen durchaus Möglichkeiten. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an die Schulleitung, die das Thema diskret behandeln wird.
Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung
Die Schüler und Schülerinnen sind zwar alle mit Tablets ausgestattet, nach wie vor entscheiden aber die Lehrkräfte darüber, in welchem Umfang die Tablets in ihrem Unterricht eingesetzt werden. Grundsätzlich dürfen auch die Schüler und Schülerinnnen entscheiden, ob sie weiterhin analog mitschreiben.
Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.
Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben. Informationen zur Medienerziehung beziehungsweise zur sinnvollen Nutzung digitaler Medien finden Sie auch hier:
Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen außen vor. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, Jamf usw.)
Alle Updates die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen können und sollten Sie zu Hause installieren.
Falls ein bestehendes Schüler-iPad zurückgesetzt wurde, das bereits in die schulische Geräteverwaltung eingebunden ist („DEP-registriert und in das mdm aufgenommen“), finden Sie hier bald eine Anleitung für die Erstkonfiguration/Inbetriebnahme – einige Klicks bzw. Touches müssen korrekt gesetzt werden!
Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler Cloudspeicher (OneDrive oder iCloud) für automatische Backups nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.
"Ich schütze mein iPad mit Touch ID & Code. Den aktuellen Code wissen immer auch meine Eltern."
Sollte der Code dennoch nicht mehr rekonstruierbar sein, bitte nicht vielfach einen falschen Code eingeben. Das iPad muss in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht in der Cloud gesicherten Daten sind dann verloren! Wenden Sie sich umgehend an das Tablet-Team der Schule unter , zusammen mit unserem Partner ACS kann der Code oftmals zurückgesetzt werden.
Die digitalen Hefte werden im Moment - soweit die Einstellungen so geblieben sind, wie wir sie in der Schule vorgenommen haben - an zwei Orten gespeichert:
- lokal auf dem iPad
- als Backup in der Cloud
Am Ende des Schuljahres kann es sinnvoll sein, die lokalen Dateien des digitalen Hefts vom iPad zu löschen, da diese ziemlich groß werden können und dann u.U. der Speicherplatz auf dem iPad für das kommende Schuljahr zu klein werden könnte. Folgende zwei Lösungen sind denkbar:
- Wenn die Dateien gar nicht so groß sein sollten, kann einfach alles auf dem iPad verbleiben. Die Hefte aus dem aktuellen Schuljahr könnte man dann alle in einen Ordner schieben und so weiterhin direkt darauf zugreifen.
- Sollten die Dateien relativ groß sein, sollten die Kinder diese vom iPad löschen. Die Backups können in der Cloud verbleiben. Auf dem iPad könnte man dann in jedem Fall die Hefte im pdf-Format weiterhin behalten, um darin die Unterlagen aus dem Vorjahr parat zu haben.
Die Hefte gehen also in keinem Fall verloren; abhängig vom Speicherplatz werden wir die passende Lösung mit den Kindern gemeinsam anschauen und umsetzen.
Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (z.B. Nextcloud, OneDrive, iCloud, ByCS).
Fragen zu digitalen Schulbüchern
Ergänzend zu den Print-Versionen der Schulbücher stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern die allermeisten Schulbücher auch digital zur Verfügung. Da wir Schulbücher aus verschiedenen Verlagen verwenden und diese jeweils auf eigene Plattformen setzen, ist es leider erforderlich, sich bei mehreren Verlags-Apps anzumelden. Die jeweiligen Zugangsdaten werden zentral von der Schule erstellt und individuell, personalisiert an die Schüler:innen ausgegeben. Die Anmeldung in den verlagseigenen Apps bzw. den online-Zugängen erfolgt dann mit diesen Zugangsdaten.
BiBox-App (Westermann Verlag): Mathematik, Deutsch, Geographie, Physik, Wirtschaft und Recht; Online-Zugriff: https://www.bibox.schule/
KlettLernen-App (Ernst Klett Verlag): Englisch; Online-Zugriff: https://www.klett.de/meinklett/arbeitsplatz/nutzen#/
CornelsenLernen-App (Cornelsen Verlag): Biologie, Geschichte, Französisch; Online-Zugriff: https://lernen.cornelsen.de/lernen/bibliothek
C.C. Buchner Online-Zugriff: https://www.ccbuchner.de/
Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule ("Jamf")
Über die Sammelbestellung gekauften Geräte sind bereits kostenfrei in die schulische Geräteverwaltung eingebunden. Bei separat von Ihnen gekauften Geräten muss eine nachträgliche Registrierung vorgenommen werden. Diese muss über unseren Partner ACS (tabletklasse.de) für 25,70€ vorgenommen werden.
Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und vollständig geladen bei der Firma ACS vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch direkt bei ACS in Ottobrunn vorbeigebracht werden.
Während der Unterrichtszeit werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.
Außerhalb der Schulzeiten sind diese Beschränkungen nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Über eine Software unseres EDV-Partners kann es Ihnen ermöglicht werden – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls das Gerät Ihres Kindes im Funktionsumfang einzuschränken.
Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z.B. Spiele) sind nicht sichtbar.
Die App "JAMF Teacher" bietet den Lehrkräften die Möglichkeit das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken, z.B. durch "Applock" (eine bestimme App ist auf dem iPad geöffnet und kann nicht geschlossen/verlassen werden), "Weblock" (der Zugang zum Internet ist nicht möglich) oder "Aufmerksamkeit" (das iPad ist gesperrt).
Unsere Partnerfirma ACS mit Sitz in Ottobrunn, verwaltet und administriert das mdm (Mobile Device Management) mithilfe der Software Jamf im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Klasse übermittelt. Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.
Administratoren (zum Teil nicht an der Schule) können
- zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
- zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
- Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads "austeilen").
- ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)
Lehrkräfte können
- Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z.B. nur eine bestimmte App anzeigen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).
- Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
- Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
- Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln.
(Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.) - Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden.
- Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
- Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
- Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).
Fragen zur möglichen Einschränkung des iPads zu Hause und zur Apple-ID
Es obliegt Ihrer Entscheidung das iPad ihres Kindes über die App "Jamf Parent" (auch für Android Geräte verfügbar) oder über die Apple eigene Funktion "Bildschirmzeit" einzuschränken.
Jamf-Parent:
- Ein Tutorial mit allen Funktionen finden sie unter folgendem Link: App-Anleitung: Jamf Parent
- Eine Anleitung finden Sie hier: Erste Schritte mit Jamf Parent
- Eine Anleitung zur Einrichtung und Koppelung eines Eltern-Smartphones mit einem Schüler-iPad in Jamf-Parent steht Ihnen an dieser Stelle bald zur Verfügung.
Bildschirmzeit:
Sofern Sie ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion "Bildschirmzeit" Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen.
- Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App Einstellungen unter Bildschirmzeit vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
- Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.
- Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
- Bitte wählen Sie unter "Immer erlauben" alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
- Unter "Beschränkungen" können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
- Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.
Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.
Unter https://support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.
Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist außerhalb der Unterrichtszeit ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und anderen Dienste möglich. Diese Option bietet eine unbeschränkte Nutzung des Geräts, erfordert aber ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des/der Jugendlichen.
Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Unter https://support.apple.com/de-de/HT201088 finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion "Kaufanfrage" oder "Bildschirmzeit" für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion "Kaufanfrage" kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion "Bildschirmzeit" können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.
Fragen beim Übertritt in eine bestehende iPad-Klasse bzw. beim Verlassen der Schule
Eine Einbindung des iPads in die schulische Geräteverwaltung ist zwingend erforderlich. Man spricht hier von einer DEP-Registrierung ("Device Enrollment Program") zur Einbindung in das mdm (Mobile Device Management). Diese Geräteverwaltung ist erforderlich, damit beispielsweise auf allen iPads alle benötigten Apps zentral remote ("aus der Ferne") verteilt werden können oder damit die Lehrkräfte in ihrem Unterricht die iPads der Schüler:innen im Funktionsumfang einschränken können um Ablenkungen zu minimieren.
Bitte nehmen Sie für diesen Vorgang direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (tabletklasse.de) auf, siehe Frage "Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"
- Zunächst muss das iPad von unserem Partner ACS aus der Geräteverwaltung entfernt werden; dieser Vorgang wird in der Regel automatisch bei der Abmeldung durch die Schule veranlasst.
- Bitte achten Sie ggf. darauf, weiterhin benötigte Daten in geeigneter Weise zu sichern (externe Speichermedien oder Cloud-Speicher, NICHT: iCloud-Gerätesicherung, s.u.).
- Danach muss das Gerät vollständig zurückgesetzt werden (Anleitung).
- Nach der Rücksetzung ist jede Verbindung zur schulischen Geräteverwaltung getrennt.
- Bei der Neueinrichtung darf kein Gerätebackup aus der iCloud wieder hergestellt werden, das in der Zeit angefertigt wurde, als das Gerät schulisch verwaltet wurde, da das iPad ansonsten versucht, sich wieder mit der schulischen Geräteverwaltung zu verbinden.