Ein Schulbesuch an einer Schule im Ausland stellt für Schülerinnen und Schüler ein besonderes Erlebnis dar, das völlig neue Erfahrungen und Eindrücke vermittelt.
Sowohl für Eltern als auch Jugendliche stellt sich im Laufe der Schulkarriere die Frage nach einem Auslandsaufenthalt, sei es für ein paar Wochen oder sogar für ein paar Monate.
Im Folgenden sollen erste organisatorische Fragen in Bezug auf einen Auslandsaufenthalt geklärt werden. Für weitergehende Informationen steht Ihnen OStRin Helldörfer als Auslandsbeauftragte und Koordinatorin für den individuellen Schüleraustausch gerne persönlich zur Verfügung.
Informationen
Eines der Hauptargumente für einen Aufenthalt im Ausland ist der Erwerb bzw. die Vertiefung von Sprachkompetenzen. Aber dies ist nicht der einzige Grund, weshalb man sich als Jugendlicher dafür entscheiden sollte. Ein Auslandsaufenthalt, selbst einer von nur wenigen Wochen, fördert das Verständnis für andere Kulturen und deren Sitten und Gebräuche. Man wird sensibel für interkulturelle Unterschiede und lernt diese besser zu verstehen und damit umzugehen. Nicht zuletzt unterstützt er die Entwicklung von Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Vom finanziellen Aspekt abgesehen, sollte von Seiten des Jugendlichen Folgendes vorhanden sein:
- die Bereitschaft, mit einer anderen Kultur in Kontakt zu treten und mit deren Sitten und Gebräuchen, die sich eventuell von den hiesigen erheblich unterscheiden können, zurechtzukommen,
- die Bereitschaft, einen eventuellen anderen Standard der Lebensumstände zu akzeptieren,
- ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein
- Offenheit und Sozialfähigkeit,
- und ein gewisses Grundniveau der Sprachkompetenz, um die Fähigkeit zur Kommunikation sicherzustellen.
Prinzipiell gibt es viele Veranstalter mit unterschiedlichsten Angeboten für Altersgruppen ab ca. 13 Jahren bis 17 Jahren, die von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen.
Die genaue Auswahl des entsprechenden Programmes hängt unter anderem ab von ...
- der Zielsetzung – geht es mir nur um die Verbesserung meiner Sprache? Dann kann ein mehrwöchiger Kurs, z.B. in den Sommerferien, bereits zielführend sein. Anderenfalls könnten mehrmonatige Programme sinnvoller sein.
- dem finanziellen Spielraum.
- der Frage, wie lange man als jugendlicher Mensch auf den direkten Kontakt zu Freunden und zur Familie verzichten kann und will (und, für die Eltern, auf das Kind …).
Der ideale Zeitraum für einen längeren Aufenthalt im Ausland ist die 11. Jahrgangsstufe. Dafür gibt es auch schon im Vorfeld (ab der 9. Jahrgangsstufe) die Möglichkeit, am Programm der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) teilzunehmen. Dies ist jedoch keine Voraussetzung, sondern lediglich eine Möglichkeit, um über zusätzliche Module in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch und in der 10. Jahrgangsstufe einem weiteren Fach den Stoff der 11. Jahrgangsstufe in Teilen vorwegzunehmen und damit den Einstieg in die Q12 nach dem Auslandsaufenthalt zu erleichtern.
Das Internet bietet eine Fülle von Webseiten, auf welchen man sich sehr detailliert informieren kann. Auch regelmäßig stattfindende Messen zum Thema Ausland in der näheren Umgebung können hilfreich sein, um sich einen guten Überblick zu verschaffen und einen geeigneten Anbieter oder Organisation zu finden.
Gemeinnützige Anbieter bzw. weitere nichtkommerzielle Informationsangebote finden sich hier:
- Die Informationsseite des Kultusministeriums
- Das Programm „Botschafter Bayerns“
- Das parlamentarische Patenschafts-Programm des Bundestages
- Der Dachverband gemeinnütziger Jugendaustausch-Organisationen in Deutschland
- Der bayerische Jugendring
- Das Deutsch-Französische Jugendwerk
- Die AFS interkulturelle Begegnungen e. V.
Für einen mehrwöchigen Sprachaufenthalt in den Ferien gibt es von schulischer Seite wenig zu beachten – sinnvoll ist eine Rücksprache mit dem jeweiligen Fremdsprachenlehrer, um sicherzustellen, ob z. B. genügend sprachliche Grundvoraussetzungen gegeben sind, um in einer Gastfamilie gut zurechtzukommen.
Sollte die reguläre Schulzeit betroffen sein, so ist die erste Ansprechpartnerin an unserer Schule Frau OStRin Helldörfer.
Die Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland bedarf eines schriftlichen Antrags und der Genehmigung durch die Schulleitung.
Laut der Gymnasialen Schulordnung (GSO), § 35, können Schülerinnen und Schüler, wenn sie ein Schuljahr im Ausland verbringen wollen, einen Antrag auf Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe stellen. Mit dem Bestehen der Probezeit (Stichtag ist in der Regel der 15. Dezember) wird rückwirkend das Bestehen der vorhergehenden Jahrgangsstufe bestätigt.
Besondere Beachtung betrifft das Vorrücken auf Probe in die Q12: erst am Ende des ersten Kurshalbjahres entscheidet das Notenbild über das Bestehen der Probezeit, GSO §6, Abs. 5.
Für die Schule, aber auch für zukünftig interessierte Schüler ist es immer wieder interessant, welche Erfahrungen im Ausland gemacht wurden und wie zufrieden man mit den jeweiligen Organisationen bzw. Anbietern war. Daher wird von Seiten der Schule ein kurzer Erfahrungsbericht, der z. B. den Eindruck von der Austauschorganisation, den Vorlauf und die Erlebnisse im Ausland umfasst, erbeten.