Mobbing

Liebe Eltern,
dieses Informationsblatt soll Ihnen weiterhelfen, wenn Ihr Kind Probleme mit dem sogenannten „Cybermobbing“, also Mobbing mithilfe des Internets, hat. Sie und Ihr Kind müssen einer solchen Belästigung nicht hilflos gegenüberstehen, sondern können sich wehren. Einige der Dinge, die Sie tun können, möchten wir Ihnen hier aufzeigen.

  1.  Hinschauen und informieren
    Informieren Sie sich zunächst darüber, wo Ihr Kind im Internet aktiv ist. Welche Seiten besucht es? Bei welchen Sozialen Netzwerken (z.B. WhatsApp, Facebook, o.ä.) ist es angemeldet? Nutzt es Instant Messenger (z.B. ??)? Welche dieser Kanäle werden für das Mobbing genutzt?
    Machen Sie sich dann selbst mit den jeweiligen Angeboten vertraut, denn nur so können Sie Ihr Kind wirkungsvoll unterstützen! Achten Sie dabei v.a. auf die Informationsseiten zum Thema „Datenschutz“.
  2. Gegen das Mobbing vorgehen
Notfallmaßnahmen

Wenn Sie wissen, in welchem Rahmen Ihr Kind im Internet gemobbt wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  •  Kontaktaufnahme mit dem Mobber oder seinen Eltern
    Wenn Sie wissen, wer Ihr Kind belästigt, so ist es natürlich sinnvoll, im realen Leben Kontakt zum Täter oder seinen Eltern aufzunehmen und sie aufzufordern, das Tun zu unterlassen bzw. es zu unterbinden.
  • Den Mobber auf die Ignore-Liste setzen
    Viele soziale Netzwerke/Instant Messenger bieten die Möglichkeit, dass man einen Benutzer auf die sogenannte „Ignore-List“ setzt. Von diesem Benutzer werden dann keine Nachrichten o.ä. mehr weitergeleitet. Böswillige Äußerungen können das Opfer so nicht mehr direkt erreichen.
  • Den Mobber auf der jeweiligen Plattform melden
    Soziale Netzwerke bieten Funktionen, die es ermöglichen, einen Benutzer, der sich nicht an die Spielregeln hält, beim Betreiber der Plattform zu melden. Der gemeldete Benutzer kann dann für eine bestimmte Zeit oder auch auf Dauer gesperrt werden. Diese Möglichkeit hat man auch, wenn man nur den Nickname, also den im Netz benutzten Spitznamen, kennt und nicht den richtigen Namen.
  • Zivilrechtliche Schritte einleiten
    Fruchten diese Maßnahmen nicht oder sind aufgrund der Struktur der betroffenen Plattform diese nicht möglich und sind die Belästigungen schwerwiegend, so kann man zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen. Abmahnungen, Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen sind zivilrechtliche Schritte, um gegen Mobbing vorzugehen. Dazu muss weder die Polizei noch unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. (Nähere Informationen finden Sie in der Klicksafe-Broschüre „Spielregeln im Internet – Durchblicken im Rechte-Dschungel“, auf die weiter unten hingewiesen wird.)
  •  Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht vom Opfer zum Täter wird
    Oft kann man beobachten, dass sich bei Cybermobbing das Opfer selbst mit fragwürdigen Methoden im Internet zur Wehr setzt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass dies natürlich keine Lösungsstrategie ist und dass es sich sogar selbst strafbar machen kann, wenn es z.B. unwahre Behauptungen oder Beleidigungen im Netz verbreitet.
Weitere hilfreiche Maßnahmen

Zur Unterstützung der oben aufgeführten Maßnahmen und zur Vermeidung von weiteren Problemen empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  •  Interessieren Sie sich dafür, was Ihr Kind im Netz macht
    Sehr viele Kinder und auch Jugendliche haben keinen Sinn für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet. Sie sind sich z.B. der Datenschutzproblematik oder dem Phänomen, dass das Netz nichts vergisst, nicht bewusst. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Dinge, lassen Sie sich zeigen, wo es im Netz unterwegs ist – so können Sie frühzeitig eingreifen, wenn Sie problematische Entwicklungen erkennen.
  • – Schützen Sie die Privatsphäre Ihres Kindes
    Alle großen sozialen Netzwerke bieten mittlerweile umfangreiche Möglichkeiten, die Privatsphäre des Benutzers zu schützen. So kann man in den Datenschutzeinstellungen normalerweise festlegen, wer welche Informationen sehen kann. Mit dieser Funktion kann man es ohne großen Aufwand erreichen, dass kein Fremder die persönlichen Informationen z.B. auf Facebook sehen kann. Dies ist dann nur noch „Freunden“ möglich. Auch für die „Pinnwand“, die häufig bei Mobbing genutzt wird, kann man den Zugang begrenzen.
  • Misten Sie die Freundes-/Kontaktliste aus
    In allen sozialen Netzwerken und auch bei Instant Messengern spielen die „Freunde“ eine große Rolle. Der Benutzer kann andere Benutzer in seine „Freundesliste“ aufnehmen. Diese „Freunde“ haben dann erweiterten Zugriff auf private Daten. Viele Schüler sehen eine umfangreiche „Freundesliste“ als Statussymbol und sammeln regelrecht Kontakte. So kann eine „Freundesliste“ leicht 300 Personen umfassen. Dass diese 300 Menschen keine echten Freunde sein können, erschließt sich von selbst.
  • Gehen Sie deshalb mit Ihrem Kind die Freundes-/Kontaktliste in jedem einzelnen genutzten Programm/in jedem einzelnen sozialen Netzwerk durch und löschen Sie solche Kontakte, die im wahren Leben keine echten Freunde sind. So können die Maßnahmen unter b) erst richtig greifen.
    Falls die Freundesliste so umfangreich ist, dass ein Ausmisten praktisch unmöglich ist, löschen Sie den Account Ihres Kindes und legen Sie einen neuen an, bei dem Sie dann darauf achten, dass nur echte Freunde Zugriff auf die privaten Daten bekommen.

Weitere Informationsmöglichkeiten
Wenn Sie mehr Informationen benötigen, so können wir Ihnen die Internetseite www.klicksafe.de empfehlen. Neben den Adressen von Beratungsstellen bietet diese Seite umfangreiches Material zum Thema „Sicherheit im Internet“.
Besonders interessant dürften die folgenden Broschüren sein, die man als Pdf herunterladen kann: „Chatten ohne Risiko “; „Internet Tipps für Eltern“; „Spielregeln im Internet – Durchblicken im Rechte-Dschungel“
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen konnten, Ihr Kind vor Belästigungen im Internet zu schützen. Falls die erläuterten Maßnahmen nicht helfen und es sich um Mobbing zwischen Schülern unserer Schule handelt, bitten wir Sie, den jeweiligen Klassleiter einzuschalten.